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Baulasten

Baulasten sind freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, bestimmte grundstücksbezogene Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Bauaufsicht führt derartige Verpflichtungen in einem Baulastenverzeichnis.
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, z.B. als Eigentümer, Käufer oder Wertermittler, können bei der Bauaufsicht Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden. Der schriftliche Antrag enthält regelmäßig die folgenden Angaben:

  • Konkrete Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Darlegung des berechtigten Interesses

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Link für den Antrag.

Das Verzeichnis gibt den Baulastenbestand bis zum 30.06.1994 wieder. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verpflichtungen ausschließlich im Grundbuch eingetragen als beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, z.B. zu allgemeinen oder besonderen Brandschutz-Abstandsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Feuerwehrzufahrtsrechten oder Stellplätzen. Das bestehende Baulastenverzeichnis behält seine Gültigkeit, soweit Baulasten nicht durch Dienstbarkeiten ersetzt sind.

NEU: Ab dem 01.07.2016 gibt es im Land Brandenburg wieder die Baulasten.
Formular Baulast


Ansprechpartner:

SB Baulasten/Ordnungswidrigkeiten
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2668
Fax:  03535 46-2657
E-Mail:  susann.frach@lkee.de

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SB Baulasten/Ordnungswidrigkeiten
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2521
E-Mail:  simone.fuerstenberg@lkee.de
Fax:  03535 46-2657

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SB Baulasten/Ordnungswidrigkeiten
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2697
Fax:  03535 46-2657
E-Mail:  jennifer.vorwerk@lkee.de

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