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Fleischhygiene

Schlachtbetrieb im Landkreis Elbe-Elster

Schlachtbetrieb im Landkreis Elbe-Elster

Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten untersucht werden. Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung.


Erläuterungen:


Untersuchungspflicht besteht bei allen Einhufern, Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkel, Schafen, Ziegen, Haarwild aus Gehegen sowie Geflügel aus gewerblichen Haltungen.
Die Untersuchung auf Trichinen muss bei allen Haus- und Wildschweinen, Einhufern, Dachsen u.a. Fleischfressern durchgeführt werden.

Verfügbare Formulare

Gebührentarif Fleischbeschau vom 30. April 2014

Merkblatt für die Schlachtung von Rindern, Schafen, Ziegen (Risikomaterial BSE, TSE)

Fleischbeschaubezirke Liste ab 01. Februar 2024

Fleischbeschaubezirke Karte ab 01. Februar 2024

Merkblatt Dunker`scher Muskelegel

Information zur Lebensmittelsicherheit

alte Fleischbeschaustempel

Videos von im Landkreis Elbe-Elster bei der Untersuchung gefundenen Parasiten                

Dunker`scher Muskelegel

 

Trichinen bzw. Trichinellen

Kontakt


Frau Sylvia Kolwe

amtliche Tierärztin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 2626
E-Mail: sylvia.kolwe@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Monntag
07:00 bis 16:00

Dienstag
07:00 bis 17:00

Mittwoch
07:00 bis 16:00

Donnerstag
07:00 bis 16:00

Freitag
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