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Kommunale Abwasserbeseitigung

Die Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben oder durch Dritte (z.B. Wasser- und Abwasserverbände, Eigenbetriebe) betreiben zu lassen.

Kläranlage Uebigau

Kläranlage Uebigau
LKEE, uWB, Frau Pachtmann

Der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen unterliegt einer mehrstufigen Überwachung durch den Betreiber, zugelassene Untersuchungsstellen und die Wasserbehörde.

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen ist erlaubnispflichtig.

Der Bau und der Betrieb von Kläranlagen und Kanalisationsnetzen sind genehmigungs- oder anzeigepflichtig.

Bei dezentraler Entsorgung über Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe wird die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Betreiber der Anlage übertragen und die Ableitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser ist überwachungs- und erlaubnispflichtig. Abflusslose Sammelgruben sind ebenfalls zulässig.

Den Gemeinden bzw. den von ihnen beauftragten Dritten, obliegt die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Abwasserwirtschaft/Behördliche Überwachung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9309
E-Mail:  annette.pachtmann@lkee.de

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Kontakt


Herr Frank George

Amtsleiter
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Susan Stapel

Sekretärin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2660
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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