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27.04.2021

Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild)

Im Rahmen der ASP-Früherkennung besteht weiterhin die Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild). Jede Probe mit korrekt ausgefülltem Begleitschein wird mit 50,00€ entschädigt.

Auf der Homepage des Landkreises finden Sie bei den Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter anderem Abholmöglichkeiten für Probensets,  Kurierstützpunkte und vieles mehr.

Link: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Für Fragen oder Bereitstellung von Probenmaterial stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Ihnen gern zur Verfügung:

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 11:30
12:30 bis 17:00

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oder nach Terminvereinbarung

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Aktuelles

08.04.2024

Agrarförderung des Antragsjahres 2024


Agrarförderung des Antragsjahres 2024 Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ... mehr
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