Sachgebiet Landwirtschaft
Beim Sachgebiet Landwirtschaft werden die nachfolgenden Aufgaben wahrgenommen:
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Ausgabe, Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung der Sammelanträge für die Agrarförderung mit zugehörigen Zahlungsansprüchen, insbesondere
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Agrarstatistik in den Bereichen:
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Stellungnahme zu landwirtschaftlichen Maßnahmen für Ämter und Institutionen
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Erteilung von Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz
-> Bekanntmachung von grundstücksrechtlicher Verfahren -
Bestätigung der Gemeinnützigkeit nach dem Bundeskleingartengesetz