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Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung – EWMV

Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist die Sicherung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auch in Notsituationen. Deshalb wurde die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung geschaffen, um wichtige Daten der Ernährungswirtschaft in regelmäßigen Abständen zu erheben.

Warum werden die Daten erhoben?

Heute gibt es ein reichhaltiges und qualitativ hochwertiges Angebot an Nahrungsgütern, dennoch lässt sich eine Versorgungskrise z. B. durch Natur- und Umweltkatastrophen, Unfällen in großtechnischen Anlagen, terroristische oder politisch-militärische Ereignisse nicht völlig ausschließen. Um einer eventuellen Notsituation in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln wirksam zu begegnen, benötigen die Behörden als Planungsgrundlage die wichtigsten Daten der ernährungswirtschaftlich bedeutsamen Betriebe. Die Informationen werden ebenfalls dazu benutzt diesen Betrieben die erforderliche staatliche Unterstützung in Krisenlagen zu gewähren.

Wie werden die Daten erhoben?

Ernährungswirtschaftliche Betriebe sind in der Regel alle 4 Jahre verpflichtet, zum Zweck der Ernährungsvorsorge und –sicherstellung eine Meldung abzugeben. Sie umfasst unter anderem Angaben zur Produktion bzw. Erzeugung, zu Lagerkapazitäten und zur Energieversorgung.

Was passiert mit den Daten?

Die zu erhebenden Angaben können weder auf Grund anderer rechtlicher Bestimmungen beschafft, noch darf aus datenschutzrechtlichen Gründen auf einzelbetriebliche Daten aus statistischen Erhebungen zurückgegriffen werden. Sie werden für im Krisenfall erforderliche Maßnahmen vorbehalten und dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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