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Kulturlandschaftsprogramm KULAP

Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und der Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft.

Was ist das Ziel dieser Richtlinie?

Es werden Maßnahmen und Leistungen von landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert, die in besonderem Maße zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen und über die Befolgung der üblichen, gesetzlich einzuhaltenden Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen.

Was wird gefördert?

  • Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege des Grünlandes
  • Umweltgerechten Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren
  • Erhaltung genetischer Vielfalt

Welche Bedingungen/Voraussetzungen gibt es?

  • Der Antragsteller muss für die Dauer der Verpflichtung Nutzungsberechtigungen für die beantragten Flächen vorweisen und das landwirtschaftliche Unternehmen selbst führen.
  • Für alle beantragten Flächen sind Schlagkarteien zu führen.
  • Der Verpflichtungszeitraum für die Maßnahmen beträgt 5 Jahre.

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Bis zum 15.12. des Jahres vor dem Erstantragsjahr sind beim zuständigen Amt für Landwirtschaft mit dem ELER-Antrag die nötigen Unterlagen zu erbringen und die Einzelanträge für das gewählte Förderprogramm zu stellen. Danach werden zum 15.05. mit dem Antrag auf Agrarförderung die Auszahlungsanträge eingereicht.

Weitere Informationen

Aktuelle Veröffentlichungen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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