Tierschutz
- tierschutzrechtliche Überprüfung und Überwachung von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, privaten Tierhaltungen, Zoos, Tierparks und Wildgehegen
- Überwachung von Schlachtungen nach Tierschutz-Schlachtverordnung
- Überwachung und Abfertigung von Tiertransporten nach Tierschutztransportverordnung
- Beratungen zu Tierhaltungen
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben für Tierhaltungen
Hinweis:
- Wildtiere, jagdbare und herrenlose Tiere unterliegen nicht dem Tierschutzrecht!
- Bei Beißvorfällen, Lärmbelästigungen durch Tierhaltungen oder Fundtieren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt!
Bei berechtigten Beschwerden zu einer Tierhaltung können Sie das folgende Formular nutzen:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information über den Bearbeitungsstand von Tierschutzanzeigen erteilt werden darf.
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz finden Sie hier.