Ärztliche Untersuchung aller Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat
Der KJäD hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die Aufgabe, alle Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat, auch die so genannten Hauskinder, zu untersuchen und den Impfstand zu überprüfen. Diese Aufgaben werden nach § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 23.04.2008 durchgeführt.
Ziel ist es, Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.