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Corona-Infektionen steigen im Landkreis Elbe-Elster weiter an/Ab heute Hotline der Kreisverwaltung

Mit dem heutigen 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 71,7 ging der Landkreis bereits am Sonntag (55,3) in die Stufe rot der Corona-Warnampel
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Die Zahl der Corona-Infektionen stieg auch am vergangenen Wochenende im Landkreis Elbe-Elster. Über das Wochenende kamen über 40 neue Fälle hinzu. Freitag 17 Personen, Samstag vier und Sonntag 24 Personen im Vergleich zu Vortag. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 26. Oktober 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

positiv Getestete: 227
genesene Personen: 116
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 71,7
verstorben: vier Personen

Ab heute Landkreis-Hotline für Fragen rund um das Coronavirus
Auf Grund sehr vieler Anfragen von Bürgern, Vereinen und Unternehmen hat die Kreisverwaltung seit dem heutigen Montag, 26. Oktober 2020, eine Hotline frei geschalten für Fragen rund um das Coronavirus:
Hotline 03535 46 4004 (Montag-Donnerstag 08:00-15:00 Uhr sowie Freitag 08:00-11:30 Uhr)
Sollte je nach Anrufaufkommen die Telefon-Hotline nicht immer frei sein, können Anfragen auch per Mail gestellt werden: E-Mail: corona@lkee.de

Der Grenzwert von 50 positiv Getesteten der 7-Tage-Inzidenz und damit das Überschreiten der Warnstufe rot wurde bereits am gestrigen Sonntag (55,3) überschritten. Heute liegt dieser Wert bereits bei 71,7. Mit Feststellung dieses Wertes treten nach der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 11. Oktober 2020, zusätzliche Beschränkungen im gesamten Landkreis in Kraft.
Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz durchaus Schwankungen unterliegen kann, gelten die in der Warnstufe rot in Kraft gesetzten Maßnahmen vorerst für mindestens für 10 Tage.

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in allen Gebäuden der Kreisverwaltung
Weiterhin gilt, dass in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Dies gilt bis auf Widerruf auch auf den Fluren und in den öffentlich zugänglichen Räumen wie Teeküchen, Toiletten, Kantine usw...

Generelle Ausweitung der Maskenpflicht
Da im Landkreis Elbe-Elster der 7-Tage-Inzidenz Wert derzeit bei 71,7 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner liegt, werden zudem die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie in der Umgangsverordnung vorgesehen, verschärft. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten, in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

7-Tage-Inzidenz über 50
Gemäß § 1a SARS-CoV-2-UmgV ist für die Dauer von mindestens zehn Tagen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Da der Landkreis Elbe-Elster mit einen 7-Tages-Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, gilt ab dem Tag der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens zehn Tagen für private Feiern:

max. 10 zeitgleich Anwesende aus höchstens zwei Haushalten im privaten Wohnraum und Garten

max. 10 zeitgleich Anwesende in öffentlichen oder angemieteten Räumen,

Die 7-Tages-Inzidenz ist ein dynamischer Wert und gibt Aufschluss darüber, wie sich das Infektionsgeschehen bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen entwickelt hat. In Abhängigkeit von der Anzahl der Neuinfektionen können sich von Tag zu Tag mehr oder weniger starke Veränderungen des Wertes ergeben. Die Kreisverwaltung wird den tagesaktuellen Wert jeweils auf ihrer Webseite veröffentlichen. Der starke Anstieg des Wertes in den vergangenen sieben Tagen ist im Landkreis Elbe-Elster weiterhin maßgeblich auf private Zusammenkünfte wie Familienfeiern, Getränkeshops oder auch auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Um die Rückverfolgung des Infektionsgeschehens nachzuvollziehen, wird der Landkreis heute bei der Bundeswehr Unterstützung anfordern.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster bittet alle Bewohner darum, besonnen zu reagieren. Wer grippeähnliche Symptome feststellt, wird gebeten, zunächst den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Die Lage in Brandenburg

COVID-19: 105 neue Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 1.944

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 105 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 6.877 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 143 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 17 Personen intensiv-medizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.742 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+96 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 1.944 (+8).
26.10.2020 

Kontakt


Frau Dr. med. Anne-Katrin Voigt

Gesundheitsamt
Amtsärztin, Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3100
Fax: 03535 46 3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Annemarie Rohlf

Sekretärin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3101
Fax: Fax: 03535 46 3122
E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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