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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

Welche Aufgaben hat die Aufstiegsförderung?

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen finanziell zu unterstützen
  • die Förderung ist an bestimmten persönlichen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen geknüpft

Wer wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte:

  • die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/in, Techniker/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten

und

  • die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss oder Bachelorabschluss verfügen

Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/innen?

  • bei Vollzeitlehrgängen erhalten die Teilnehmer/innen einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt
  • die Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen
  • bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro vorgesehen
  • die notwendigen Kosten der Anfertigung eines Prüfungsstückes oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert

Wie lange wird Förderung geleistet?

  • Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate,
  • Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert
  • dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden

Wie kann die Aufstiegsfortbildung beantragt werden?

Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
             

Frau Zwiersch
Buchstaben A - L
Tel.: 03535/46-3541
Herr Conrad
Buchstaben M - Z
Tel.: 03535/46-3551




                 

Kontakt


Frau Katharina Keßler

Sachgebietsleiterin Sozialamt-Bürgerservice
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3134
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
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