Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)
Wer kann Förderung beantragen?
Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sind anspruchsberechtigt, wenn:
- sie ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben
und
- die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Oberschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen
Dabei kann die besuchte Schule innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg liegen.
Höhe der Landesförderung
- die Höhe beträgt monatlich 125,00 Euro
- die Ausbildungsförderung ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss des Landes Brandenburg
- ob eine Anspruchsberechtigung besteht, wird vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft
Wie lange wird die Landesausbildungsförderung gewährt?
- grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfreien Zeit
- sie wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde
Anrechnung der Landesausbildungsförderung auf andere staatliche Leistungen
- die Ausbildungsförderung wird nicht als Einkommen berücksichtigt
- es ist eine zweckbestimmte Förderung, die zur Deckung ausbildungsspezifischer Bedarfe dient
Wie kann die Landesausbildungsförderung beantragt werden?
- die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung oder im Internet über folgenden Link https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/ausbildungsfoerderung/
- zur Fristwahrung kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden
- Anträge können auch online unter dem Link https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/BbgAfoeg/FormblattAuswahl.aspx gestellt werden (hier sind auch Hinweise und Hilfen beim Ausfüllen der Formulare zu finden)
Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Frau Zwiersch |
Buchstaben A - L |
Tel.: 03535/46-3541 |
Herr Conrad |
Buchstaben M - Z |
Tel.: 03535/46-3551 |