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09.03.2022

Zentrale Ausländerbehörde erster Anlaufpunkt für Flüchtlinge

Eisenhüttenstadt nimmt Erstregistrierung vor/ Privatgäste aus der Ukraine in Elbe-Elster bei der Ausländerbehörde des Landkreises anmelden
KV_Ukraine

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© Illustration: diepiktografen / Schleife: www.freepik.com

Seit einigen Tagen steigt auch in Elbe-Elster die Zahl ankommender Flüchtlinge aus der Ukraine. Landrat Christian Heinrich-Jaschinski dankte den vielen engagierten Freiwilligen für ihre große Hilfsbereitschaft. „Unser Landkreis präsentiert sich von seiner besten Seite. Wir empfangen Menschen in Not mit offenen Herzen. Der persönliche Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger, die spenden, helfen und aufnehmen ist bewegend und von unschätzbarem Wert.“ Gleichzeitig betonte der Landrat auch, dass die größte Hilfsbereitschaft nur wirken kann, wenn die Abläufe für die Ankommenden gut strukturiert und organisiert sind. Der Krisenstab der Kreisverwaltung arbeitet mit dem Ziel, dies zu gewährleisten. Dazu gehöre der Grundsatz, dass als Anlaufstelle für Flüchtlinge zunächst die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Eisenhüttenstadt zuständig ist, soweit keine konkrete Unterbringung aufgrund privater Kontakte bei Bekannten oder Verwandten erfolgt.

Nur bei einem schon jetzt feststehenden Wunschaufenthalt in Elbe-Elster sollte die Registrierung und Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe von Flüchtlingen auch hier vor Ort erfolgen. Ansonsten gibt es später kaum noch Möglichkeiten für Flüchtlinge, Elbe-Elster zu verlassen und an andere Standorte in Deutschland bzw. auch der EU zu wechseln. Im Interesse der Flüchtlinge sollten diese vorher gefragt werden, ob ein längerfristiger Aufenthalt im Landkreis Elbe-Elster auch gewünscht ist. Im Zweifel ist die Registratur über die ZABH auch deshalb zu empfehlen, weil die Kapazitäten für eine Registrierung dort deutlich größer sind als hier vor Ort. Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) ist erreichbar unter:

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de 

Bei einem gewünschten voraussichtlichen längeren Aufenthalt in Elbe-Elster kann und sollte die Registrierung schnellstmöglich über die Ausländerbehörde im Ordnungsamt des Landkreises erfolgen. Erst danach können finanzielle Hilfen (Sozialleistungen) und auch medizinische Versorgungsleistungen gewährt werden.
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, werden sie dennoch gebeten, sich bei der Servicestelle des Sozialamtes oder der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster zu melden. Dies kann per Mail an stab-asyl@lkee.de oder über die telefonische Hotline erfolgen. Diese ist Mo - Do in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr sowie am Fr von 8.00 – 11.00 Uhr über 03535/ 46 – 3131 oder 46 - 4480 erreichbar. Darüber hinaus kann die Meldung auch online über die Homepage des Landkreises erfolgen. Der Landkreis benötigt diese Informationen, um z.B. soziale oder Versorgungsleistungen sowie Schulbesuche und Kinderbetreuungen planen zu können.
Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3146
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Silvana Bader

Sozialamt
Sekretärin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126

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