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Umtausch einer vorhandenen Fahrerlaubnis in einen EU Kartenführerschein

Allgemeines:

Die Fahrerlaubnisinhaber/-in der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen. Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich, da die Unterschrift in Gegenwart der Antragsperson erfolgen muss.

Erforderliche Unterlagen:

  • originaler Führerschein
  • originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung) 
  • Soweit vorhanden die Führerscheinkarte VK30 -> wurde bis Juni 1982 dem Fahrerlaubnisinhaber in der ehemaligen DDR ausgehändigt und war der einzige Nachweis

Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf:

 

Umtausch in einen EU-Kartenführerschein

25,30 €

Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis

Antraf auf Umtausch eines deutschen Führescheins 

Digitaler Antrag auf Umtausch Führerschein

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