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14.01.2021

Straßenverkehrsamt mahnt Kontaktbeschränkung an

Bitte an Besucher: Personenanzahl bei Vor-Ort-Terminen auf das notwendige Maß reduzieren

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises bittet Besucher darum, die Personenanzahl bei Vor-Ort-Terminen auf das notwendige Maß zu reduzieren. „Immer wieder kommen zur Antragsstellung mehrere Besucher in das Straßenverkehrsamt, obwohl für die Antragsstellung nur eine Person ausreicht. Deshalb sollte mit Blick auf die derzeitige Corona-Situation nur der Antragssteller, bei Minderjährigen zusätzlich der Personensorgeberechtigte, im Straßenverkehrsamt zur Antragsstellung erscheinen. Dies ist notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Straßenverkehrsamtes aufrecht zu erhalten“, sagt Amtsleiter Stefan Wagenmann. Gleiches gilt im Übrigen auch für die anderen Ämter der Kreisverwaltung mit Publikumsverkehr. Sich und andere mit den bekannten A-H-A-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften) schützen, das ist nach wie vor das Gebot in der aktuellen Corona-Situation.

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