Studienbeihilfe für Medizinstudenten
Als Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vergibt der Landkreis Elbe-Elster in jedem Jahr zum Wintersemester eine Studienbeihilfe für Medizinstudenten.
Hintergrund
Nach der vom Kreistag am 06.12.2016 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
- an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
- den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu 5 Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt am Elbe-Elster-Klinikum
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollen Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Frau Anne-Marie Gundermann, Tel.-Nr.: 03535/46 3502
»Studienbeihilfe für Medizinstudenten« - aktueller Sachstand