Elterngeld
Zuständige Behörde:
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3145
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de
Ins Adressbuch exportieren
Elterngeld
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Elterngeld
Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.
Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist während des Elterngeldbezuges möglich.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Elternzeit
Elternzeit ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen.
Bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit beraten Sie die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle des Landkreises Elbe-Elster gern. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes. Welche Sachbearbeiterin für Sie zuständig ist, finden Sie auf der Anlage zum Elterngeldantrag „Hinweise zum Antrag auf Elterngeld“.
Antragsformular für das Elterngeld (bis 31.03.2024)
Antragsformular für das Elterngeld (ab 01.04.2024)
Anlage A Arbeitgeberbescheinigung Elternteil 1
Anlage A Arbeitgeberbescheinigung Elternteil 2
Anlage B Selbstständige Elternteil 1
Informationsblatt Elterngeld (bis 31.03.2024)
Informationen zum DSGVO Elterngeld