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Fahrerlaubnis (ausländische)

Zuständige Behörde:

Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Telefon:  035341 97-76 22
Fax:  035341 97-7612
E-Mail:  stva@lkee.de

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Internationale Fahrerlaubnis / Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt.
Für Staaten außerhalb der EU ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins müssen Sie im Besitz eines Kartenführerscheins sein. Sollten Sie noch einen alten FS haben, muss dieser vor Ausstellung des internationalen Führerscheins in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Gültigkeit beträgt drei Jahre.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union genügt der nationale Führerschein im Kartenformat (EU-Kartenführerschein).

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass "mit Meldebescheinigung"
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht 
  • nationaler Führerschein

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis haben die Möglichkeit, die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Antrag Internationaler Führerschein

Antrag Umtausch eines deutschen Führerscheins

Antrag auf Umschreibung einer auslaendischen Fahrerlaubnis

 

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