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Grundstücksverkehr land-/forstwirtschaftlicher Flächen

Zuständige Behörde:

Ansprechpartner

SB Grundstücksverkehr/Landpacht
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2631
Fax:  03535 46-2604
E-Mail:  Landwirtschaftsamt@lkee.de

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Grundstückverkehr

Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) ist es, zu den übrigen staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beizutragen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollten in den Händen von Landwirten bleiben bzw. vorrangig an Landwirte veräußert werden.

Geltungsbereich

Die Vorschriften gelten für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann. Über den Eigentümerwechsel wird ein Vertrag, der notariell beglaubigt ist, abgeschlossen.

Anzeigepflicht

Der Kaufvertrag wird durch den Notar an die zuständige Behörde zur Genehmigung übersandt.

Die Genehmigungsbehörde prüft den Vertrag nach folgenden Kriterien:

  • Handelt es sich um land- und/oder forstwirtschaftliche Flächen?
  • Ist der Erwerber Landwirt oder Nichtlandwirt?
  • Wie groß ist die Gesamtfläche, die veräußert wird?

Sonstiges:

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