Hausschlachtungen von Schweinen
Zuständige Behörde:
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 2681
Fax: 03535 46 2687
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Fleischhygiene
Fleischhygiene
Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten untersucht werden. Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung.
Erläuterungen:
Untersuchungspflicht besteht bei allen Einhufern, Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkel, Schafen, Ziegen, Haarwild aus Gehegen sowie Geflügel aus gewerblichen Haltungen.
Die Untersuchung auf Trichinen muss bei allen Haus- und Wildschweinen, Einhufern, Dachsen u.a. Fleischfressern durchgeführt werden.
Verfügbare Formulare
Gebührentarif Fleischbeschau vom 30. April 2014
Merkblatt für die Schlachtung von Rindern, Schafen, Ziegen (Risikomaterial BSE, TSE)
Fleischbeschaubezirke Karte ab 01. Oktober 2022
Fleischbeschaubezirke Liste ab 01. Oktober 2022
Merkblatt Dunker`scher Muskelegel
Information zur Lebensmittelsicherheit
Videos von im Landkreis Elbe-Elster bei der Untersuchung gefundenen Parasiten
Dunker`scher Muskelegel