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Hausschlachtungen von Schweinen

Zuständige Behörde:

Fleischhygiene

Fleischhygiene

Schlachtbetrieb im Landkreis Elbe-Elster

Schlachtbetrieb im Landkreis Elbe-Elster

Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten untersucht werden. Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung.


Erläuterungen:


Untersuchungspflicht besteht bei allen Einhufern, Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkel, Schafen, Ziegen, Haarwild aus Gehegen sowie Geflügel aus gewerblichen Haltungen.
Die Untersuchung auf Trichinen muss bei allen Haus- und Wildschweinen, Einhufern, Dachsen u.a. Fleischfressern durchgeführt werden.

Dunker`scher Muskelegel

 

Trichinen bzw. Trichinellen

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