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Unterhaltsberatung

Zuständige Behörde:

Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3525
Fax:  03535 46-3530
E-Mail:  amt_jfb@lkee.de

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Unterhaltsberatung, Beistandschaften, Beurkundung und Negativatteste

Unterhaltsberatung, Beistandschaft und Beurkundung

Die Beistandschaft für ein Kind umfasst im Wesentlichen zwei Wirkungsbereiche; die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhalt.

Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter), kann das Jugendamt als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern (§ 1595 ff. BGB). Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beistand eine Vaterschaftsklage führen (§§ 1600 d, e BGB). Hier erfolgt regelmäßig eine wissenschaftliche Feststellung der Vaterschaft durch Abstammungsgutachten /DNA-Analyse.

Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt (§§ 1601 ff. BGB) bestellt werden. Hier kann ebenfalls freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde (z.B. bei der Urkundsperson des Amtes für Jugend, Familie und Bildung) oder gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche (§ 1605 BGB), um die Höhe des Unterhaltes klären zu können und Zwangsvollstreckungen gegen den Unterhaltspflichtigen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt.

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden (Jugendamt - § 59 SGB VIII).

Zur Sicherung der Rechte des Kindes, zur Vermeidung von Prozessen und Kosten sowie zur Entlastung der Gerichte, kann die nach § 59 Abs. 3 SGB VIII ermächtigte Person folgende Urkundstätigkeiten ausüben:

- Vaterschaftsanerkennungen und deren Widerruf
- Zustimmungserklärungen
- Mutterschaftsanerkennungen
- Verpflichtungserklärungen
   (z.B. Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt)
- Sorgeerklärungen
- Erklärungen zur Annahme eines Kindes nach § 7 Abs. 1
   des Adoptionsübereinkommensausführungsgesetz
- Widerruf der Einwilligung des Kindes gem. § 1746 Abs. 2 BGB
- Verzichtserklärungen nach § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB
- Beglaubigungen

Achtung:
Für sämtliche Beurkundungen ist eine
vorherige Terminabsprache erforderlich.

            Ihre Ansprechpartner

Beistand, SB Unterhaltsberatung, Urkundsperson
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3150
Fax:  03535 46-3552
E-Mail:  denise.weidner@lkee.de

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Beistand, SB Unterhaltsberatung, Urkundsperson
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3506
Fax:  03535 46-3530
E-Mail:  elisa.michler@lkee.de

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Beistand, SB Unterhaltsberatung, Urkundsperson
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3537
Fax:  03535 46-3530
E-Mail:  madlen.friedemann@lkee.de

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Beistand, SB Unterhaltsberatung, Urkundsperson
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 3515
Fax:  03535 46 3530
E-Mail:  corinna.wolfframm@lkee.de

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Antrag auf Unterhaltsermittlung für minderjährige Kinder [Word-Dokument: 56 kB]

Antrag auf Unterhaltsermittlung für Volljährige [Word-Dokument: 56 kB]

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