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Naturschutzgebiete

NSG "Der Loben"

NSG "Der Loben"

Ein Naturschutzgebiet ist ein Landschaftsbereich der den besonderen Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erfordert. Es handelt sich um ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, das der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dient, aus ökologischen Gründen oder wegen der Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung zu reglementieren (z.B. das Wegegebot oder das Verbot Hunde frei laufen zu lassen) oder es werden Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Die Festsetzung ist auch zulässig zur Herstellung und Entwicklung von Lebensräumen. Viele Naturschutzgebiete haben auch eine Bedeutung als FFH- oder Vogelschutzgebiet und gehören damit zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. Hierzu zählen wichtige Naturräume und Arten, die durch die europäische FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, die zum Erhalt der natürlichen Vielfalt und zum Schutz natürlicher Lebensräume und Arten erlassen wurden.

Im Landkreis Elbe-Elster gibt es 30 festgesetzte Naturschutzgebiete 
 
Steckbriefe einzelner Naturschutzgebiete:

NSG “Alte Elster und Riecke“        --- zur Fotogalerie
NSG “Alte Röder bei Prieschka“     --- zur Fotogalerie
NSG “Buchwald“                          --- zur Fotogalerie
NSG “Der Loben“                         --- zur Fotogalerie
NSG “Forsthaus Prösa“                 --- zur Fotogalerie
NSG “Friedersdorfer Tiergarten“    --- zur Fotogalerie
NSG “Gahroer Buchheide“             --- zur Fotogalerie
NSG “Gohrische Heide“
NSG “Hohe Warte“
NSG “Hölle“
NSG “Kleine Wiesen - An den Horsten bei Kahla“
NSG “Oelsiger Luch“                     --- zur Fotogalerie
NSG “Schadewitz“
NSG “Schweinert“
NSG “Suden bei Gorden“
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