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Beprobung und Abgabe... Wie, Was, Wo?

Im Landkreis Elbe-Elster besteht gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung die Pflicht zur Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild!

Nach Abgabe der Proben kann es aufgrund von Kurierabholung und Untersuchung im Landeslabor Berlin- Brandenburg zu Verzögerungen der Veröffentlichung des Ergebnisses von bis zu sieben Tagen kommen. Wir bitten Sie, sich selbständig in der aufgeführten Liste über das Ergebnis anhand der Wildmarke zu informieren.

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