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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Aufgaben der Integrationsbeauftragten


Die Hauptaufgabe der Integrationsbeauftragten ist es, die Belange der behinderten Menschen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Elbe-Elster zu unterstützen, zu fördern und den von ihnen vertretenen Personengruppen zur Beratung zur Verfügung zu stehen.

Integrationskonzept Landkreis Elbe-Elster 2017 >>

Ziel ist die Integration behinderter Menschen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft. Dazu wird dem Integrationsbeauftragten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor in den Fachbereichen Maßnahmen getroffen oder Beschlüsse gefasst werden, die deren Interessen berühren.

Die Arbeit zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Behindertenpolitik:

  • Teilhabe verwirklichen
  • Gleichstellung durchsetzen
  • Selbstbestimmung ermöglichen.

Die Integration behinderter Menschen beinhaltet alle Lebens- und Arbeitsbereiche wie z. B.:

  • Schule und Bildung,
  • Arbeit und Wohnen,
  • Mobilität und Soziales sowie
  • Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus.

Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft, das ist der Leitgedanke der Integration. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Landkreis Elbe-Elster dazu die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die Chancengleichheit und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.

Der zweite Arbeitsschwerpunkt betrifft die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreisgebiet. Die Arbeit zur Interessenvertretung der Ausländer steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Kommunalpolitik:

  • Verbesserung der Integration bleibeberechtigter Zuwanderer
  • Verbesserung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge, Asylbewerber
  • Erhöhung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltungen, Ämter und Behörden.

Zuwanderung erfordert ein beiderseitiges Bemühen um Integration. Aber dazu sind auch die Rahmenbedingungen zu schaffen und Vorurteile abzubauen. Dabei ist es wichtig, den zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Der Integrationsbeauftragte setzt sich für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürger und mit den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Er ist auch Ansprechpartner bei Problemen von Benachteiligungen oder Diskriminierungen.

Kontakt


Steffi Hädicke

Integrationsbeauftragte
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1292
E-Mail: steffi.haedicke@lkee.de oder Kontaktformular E-Mail: integrationsbeauftragte@lkee.de oder Kontaktformular
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