Förderrichtlinie
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Bundesumweltministerium) daher Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Ziel des Bundesumweltministeriums ist es zum einen, schnelle Impulse für wirtschaftliches Wachstum zu setzen und somit einen Modernisierungsschub zur Bewältigung der Krise anzustoßen. Zum anderen wird mit Hilfe dieser Förderrichtlinie dazu beigetragen, die Resilienz sozialer Einrichtungen im Hinblick auf bereits spürbare und prognostizierte Klimaveränderungen (beispielsweise eine Häufung von Hitzeperioden und Extremniederschlägen) sowohl kurz- als auch langfristig zu stärken und Gebäude und Infrastrukturen vor erheblichen Schäden zu bewahren. Hierdurch werden das Arbeitsumfeld sowie die herausfordernden Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen sozialer Einrichtungen, die erhebliche Leistungen für das Gemeinwohl erbringen, qualitativ verbessert und gesundheitliche Risiken vermieden. Ebenso werden die vulnerablen Gruppen der Gesellschaft, deren Gesundheit und Lebensqualität von den Auswirkungen klimatischer Veränderungen besonders beeinträchtigt sein können, geschützt.
Zu diesem Zweck sollen investive Anpassungsmaßnahmen einschließlich der hierfür erforderlichen Beratung, Konzepterstellung und Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Einrichtungen ermöglicht werden. Soziale Einrichtungen sollen darin unterstützt werden, akute klimatische Belastungen abzumildern und umfassende Vorbereitungen zur Reduktion zukünftiger klimatischer Belastungen vorzunehmen. Insbesondere sollen Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen sowie Risiken für Gesundheit und Lebensqualität vermieden werden, indem notwendige Prozesse zur Anpassung an den Klimawandel möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig angestoßen werden. Durch geeignete investive Maßnahmen im und am Gebäude sowie im Gebäudeumfeld sollen Lebens- und Arbeitsverhältnisse gesünder, ökologischer und klimagerechter gestaltet werden. Mittels Sensibilisierungs- und Informationskampagnen für vulnerable Gruppen sowie für Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche soll deren Anpassungskapazität erhöht werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Gesellschaft insgesamt geleistet.
Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften hierzu Zuwendungen zur Projektförderung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Bundesumweltministerium entscheidet als Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderschwerpunkt 1: Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel
Erstellung von Anpassungskonzepten FS Finsterwalde
Erstellung von Anpassungskonzepten OS_OSZ Falkenberg