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15.10.2020

Corona-Infektionen im Landkreis im Herbst mit steigenden Zahlen infizierter Personen

insgesamt 138 positiv getestete Fälle seit Ausbruch im März/genesene Personen 104/es bleibt bei drei verstorbenen Personen
coronavirus

coronavirus

Die Zahl der Corona-Infektionen steigt auch im Landkreis Elbe-Elster wieder täglich an. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 15. Oktober 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:



positiv Getestete: 138
genesene Personen: 104
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 23,6
verstorben: drei Personen

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2, COVID-19) >>

Link zum Koordinierungszentrum Krisenmanagement Brandenburg >>

Link zu den aktuellen Verordnungen im Land Brandenburg >>

COVID-19: 144 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 861

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 144 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 5.227 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 63 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 3 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.189 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+46) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 861 (+98).

Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dash-board für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar >>
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, An-gehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Lan-desamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlent-wicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Unge-nauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als ge-nesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Bran-denburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
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