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14.05.2021

Impfzentren impfen nur Personen mit Impfberechtigung und nach Termin

Geimpft wird nur nach vorheriger Terminvergabe / Hotline des Gesundheitsamtes vergibt keine Impftermine

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die eingerichtete Hotline zum Coronavirus keine Impftermine vergibt.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass in Impfzentren, also auch in Elsterwerda, nur Personen geimpft werden, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder über das Alter mit einem Ausweis nachweisen können und vorher einen Impftermin vereinbart haben.

Nach Auskunft des Gesundheitsdezernenten sind alle vorhandenen Impfstoffmengen vor Ort im Impfzentrum Elsterwerda fest nach Terminvereinbarung verplant. Hintergrund ist eine entsprechende Planung der für das Impfzentrum zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, die sowohl verfügbare Impfstoffmengen als auch Personalkapazitäten berücksichtigt. „Personen, die spontan im Impfzentrum, also ohne Termin, vorbeischauen, werden von dem dort verantwortlichen DRK-Team abgewiesen“, sagt Gesundheitsdezernent Roland Neumann.

Impftermine werden ausschließlich online unter https://www.impfterminservice.de vergeben. Alternativ kann auch die bundeseinheitliche Patientenservicenummer 116117 genutzt werden. „Dort ist jeweils Geduld gefragt”, so Roland Neumann. Eine weitere Möglichkeit seien die Hausarztpraxen. Dort entscheiden die Paxisinhaber über die Terminvergabe.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
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