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Integration und Asylleistungen

Herzlich Willkommen beim Sachgebiet Integration und Asylleistungen des Landkreises Elbe-Elster.

An dieser Stelle informieren wir Sie rund um das Thema „Integration, Migration und Asylleistungen“ im Landkreis Elbe-Elster. Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich der sozialen Integration und Teilhabe neuzugewanderter asylsuchender Menschen sowie für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Sachgebiet gliedert sich in folgende Fach- bzw. Aufgabenbereiche:

  • Aufnahme und vorläufige Unterbringung
  • migrationsspezifische soziale Unterstützung
    • Migrationssozialarbeit und allgemeine soziale Beratung/ Betreuung
    • Förderung unterstützender Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen
  • Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Arbeitsgelegenheiten
    • sonstige Maßnahmen zur Integration (Integrationskurs)
  • Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte im Landkreis Elbe-Elster

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme, vorläufigen Unter-bringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flücht-lingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zuge-wanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerber-leistungsgesetzes finden sich insbesondere in folgenden Gesetzen und Verordnungen

  • Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungs-gesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
  • Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung — LAufnGDV)
  • Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesauf-nahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausge-siedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Per-sonen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung – LAufnGErstV)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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