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Migrationssozialarbeit und allgemeine soziale Beratung/ Betreuung

Der Landkreis Elbe-Elster ist gemäß § 12 (1) LAufnG verpflichtet, die aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungs-situation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrations-sozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.

Im Rahmen der sozialen Sicherung, Beratung, Betreuung und Unterstützung soll die Handlungsfähigkeit der Klient/innen gestärkt, bzw. wieder aufgebaut werden. Die migrationsspezifische soziale Beratung ist ein komplexes Feld der Sozialarbeit. Der Aufbau eines eigenverantwortlichen Lebens gestaltet sich in einer fremden Kultur und vor den mit der Flucht in Verbindung stehenden Erfahrungen und Ereignissen oftmals schwierig. Um diesen Prozess zu unterstützen gibt es gezielte Beratungsangebote.

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten sowie eine Übersicht der relevanten Ansprechpersonen erhalten Sie hier.

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