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Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Info-Flyer für Eltern ukrainischer Schulkinder /  інформаційна школа

Externer Link: [Text1]

https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/info-flyer_fuer_eltern_ukrainischer_schulkinder.pdf

Medizinische Erstuntersuchung für Ukraine-Flüchtlinge:

Alle geflüchteten Menschen, die die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen, sind zu einer medizinischen Erstuntersuchung (u.a. zur Untersuchung auf übertragbare Krankheiten) verpflichtet. Dies regelt § 62 Asylgesetz.

Geflüchtete Menschen, die in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) des Landes Brandenburg aufgenommen werden, erhalten die medizinische Erstuntersuchung in Eisenhüttenstadt.

Geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die derzeit privat untergebracht sind, sind zunächst nicht verpflichtet eine medizinische Erstuntersuchung durchzuführen. Es wird jedoch dringend empfohlen, die ärztliche Erstuntersuchung in Anspruch zu nehmen.

Im Landkreis Elbe-Elster wird diese medizinische Erstuntersuchung im Elbe-Elster-Klinikum in den Standorten Finsterwalde und Herzberg durchgeführt.

Weitere Informationen (u.a. zur Terminvergabe) unter der Service-Stelle Sachgebiet Integration und Asylleistungen:  03535/46-3131 oder stab-asyl@lkee.de

Erstuntersuchungen für Ukraine-Flüchtlinge


BEACHTE:
Diese medizinische Erstuntersuchungen ist nicht gleichzusetzen mit der Untersuchung zur Aufnahme in den Kindergarten (Kita-Tauglichkeit) oder mit der schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangs- bzw. Schulquereinsteigeruntersuchung).

Aufnahmeuntersuchung Kindergarten/Kindertagesstelle (Kita-Tauglichkeit):

Vor einer Aufnahme in einen Kindergarten, muss das Kind ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung (Kita-Tauglichkeit) kann durch einen ambulanten Kinderarzt/-ärztin durchgeführt werden. Kinder, die bereits in der Ukraine in einer Kita betreut wurden, benötigen in Brandenburg (nach Festlegung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Potsdam vom 23.03.2022) keine Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit.

Es muss jedoch zwingend der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern vorliegen (§ 20 IfSG).
Der Landkreis Elbe-Elster empfiehlt jedoch dringend vorab eine medizinische Erstuntersuchung und eine Vorstellung beim örtlichen Kinderarzt/-ärztin durchzuführen, um Infektionskrankheiten, Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Dem Kind kann damit ein guter Start in der Kindereinrichtung ermöglicht werden.

Schulärztliche Untersuchung (Schuleingangs- Schulquereinsteigeruntersuchung):

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung zur Feststellung der Schulfähigkeit (§ 37 Brandenburgisches Schulgesetz; § 4 Grundschulverordnung des Landes Brandenburg; § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz; Verordnung über die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes). Diese Untersuchung wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, benötigen in Brandenburg (nach Festlegung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Potsdam vom 23.03.2022) keine Schuleingangsuntersuchung, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung.

Es muss jedoch zwingend der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern vorliegen (§ 20 IfSG).
Der Landkreis Elbe-Elster empfiehlt jedoch dringend vorab eine medizinische Erstuntersuchung. 

Die Terminvergabe für die Schuleingangs- bzw. Schulquereinsteigeruntersuchung und weitere Informationen erfolgen über 03535/ 46 3101 oder gesundheitsamt@lkee.de

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Zur Untersuchung bitte mitbringen:

• Bescheinigung/Nachweis der medizinischen Erstuntersuchung
• ausgefüllter Fragebogen/Anamnesebogen
• Impfausweis oder andere Impfdokumente
• ggf. Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen
• Bescheinigungen wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass
• verschriebene Hilfsmittel wie z.B. Brille (Brillenpass), Hörgerät
• evtl. vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten bzw. Therapeuten

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