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Fahrerkarte/Werkstattkarte/Unternehmerkarte für EG-Kontrollgeräte

Fahrerkarte
Voraussetzung ist der Besitz des EU-Kartenführerscheines. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Fahrerkarte
  • originaler EU-Kartenführerschein 
  • originaler Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung 
  • Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)

Die Gebühren belaufen sich auf 43,00 €.

Unternehmerkarte
Die Beantragung ist nur im Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda möglich.

Erforderliche Unterlagen: 

  • Antrag Unternehmerkarte
  • Gewerbeanmeldung 
  • ggf. Handelsregisterauszug 
  • Vollmacht vom Geschäftsführer 
  • Personalausweis vom Geschäftsführer (Kopie ausreichend)
  • Die Gebühren belaufen sich auf 34,00 €.

Werkstattkarte
Die Beantragung ist nur im Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Werkstattkarte
  • Aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO (Gültigkeit 2 Jahre) 
  • Schulungsnachweis vom Techniker (Gültigkeit 3 Jahre) 
  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung über das Arbeitsverhältnis 
  • Gewerbeanmeldung 
  • ggf. Handelsregisterauszug 
  • Originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Techniker 
  • Personalausweis (Kopie ausreichend) und Vollmacht vom Geschäftsführer

Die Gebühren belaufen sich auf 36,00 €.

Bitte beachten Sie - bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte/Unternehmerkarte/Werkstattkarte müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubisbehörde des Landkreises Elbe-Elster vorsprechen!!!

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