Neubildung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Elbe-Elster
Nach der Neuwahl des Kreistages am 8. Juli 2024 macht sich auch die Neubildung des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Elbe-Elster erforderlich.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Wahlperiode des Kreistages von diesem gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit solange aus, bis der neugewählte Jugendhilfeausschuss zusammentritt.
Nach§ 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Elbe-Elster gehören dem Jugendhilfeausschuss zehn stimmberechtigte Mitglieder an. Die stimmberechtigten Mitglieder bestehen aus
- sechs Mitgliedern des Kreistages bzw. durch den Kreistag gewählte in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und
- vier Vertretern von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die im Bereich des Landkreises Elbe-Elster wirken und vom Kreistag gewählt werden. Eine paritätische Besetzung ist hierbei anzustreben.
Zur Wahl der Vertreter der freien Jugendhilfe werden die Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich des Landkreises Elbe-Elster wirken, aufgerufen, Vorschläge zur Wahl in den Jugendhilfeausschuss bis zum 11. Juni 2024 beim
Landkreis Elbe- Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
L.-Jahn-Str. 2
04916 Herzberg
unter Angabe des Familien- und Vornamens, der Anschrift, der Tätigkeit (auch in welcher Einrichtung) und der genauen Bezeichnung des Trägers der freien Jugendhilfe einzureichen. Da für jedes stimmberechtigte Mitglied auch eine Vertretung zu wählen ist, wird gebeten, für jede als Mitglied vorgeschlagene Person zugleich eine Stellvertretung vorzuschlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl der Mitglieder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die im Landkreis Elbe-Elster wirken, von den Vorschlagsberechtigten mindestens die doppelte Anzahl der auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter vorgeschlagen werden soll. Ein paritätisches Geschlechterverhältnis ist anzustreben.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss auch beratende Mitglieder an.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Elbe-Elster entsenden nach Buchstabe 9 der genannten Vorschrift die katholische und die evangelische Kirche, die jüdische Kultusgemeinde und die Gesamtheit der freigeistigen Verbände aus dem Landkreis Elbe-Elster ein weiteres Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und bestimmen eine Stellvertretung hierfür. Die Vorschläge sind an gleicher Anschrift und mit den gleichen Angaben bis zum 11. Juni 2024 einzureichen.