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Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Bevölkerung des Landkreises Elbe-Elster wird aus 15 Wasserwerken mit Trinkwasser versorgt.
Das Trinkwasser wird aus Tiefbrunnen gefördert und hat eine gute Qualität. Die territorial zuständigen Wasserverbände stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.

Die Qualität des Trinkwassers und der Zustand der technischen Anlagen zur Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Verteilung wird auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch das Gesundheitsamt überwacht. Desweiteren erfolgen regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen durch zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen im Land Brandenburg. Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserversorgung sind unten aufgeführt.

Die gesetzliche Grundlage über die Qualität des Trinkwassers in Deutschland bildet die TrinkwV in der aktuell gültigen Fassung.

In der Trinkwasserverordnung sind die Anzeigepflichten von:

  • Regenwassernutzungsanlagen
  • Kleinanlagen, aus denen pro Jahr höchstens 1000m³ Wasser für Trinkwasserzwecke abgegeben werden
  • Hausbrunnen, die ausschließlich zur eigenen Wasserversorgung im Haushalt verwendet werden
  • TW-Erwärmungsanlagen

Eigentümer derartiger Anlagen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Inbetriebnahme anzuzeigen und soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, diese Anzeige umgehend nachträglich zu erstatten. Ziel dieser Vorschrift ist es, dass Rohrleitungen der öffentlichen Wasserversorgung vor unsachgemäßer Installation von Eigenwasserversorgungsanlagen zu schützen. 

Formulare für den Bereich Trinkwasser

Fragebogen zur Hausinstallation
Anzeige Hausbrunnen
Anzeige Wasserversorgungsanlage (allg.)
Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage
Anzeige einer mobilen Wasserversorgungsanlage

Legionellen im Trinkwasser

Nach derTrinkwasserverordnung müssen Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage das Trinkwasser einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen.  
Diese Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die    

  • Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben,
  • über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und
  • eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW- Arbeitsblatt W 551 (Speichervolumen > 400 Liter und/oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter) darstellen.

Die Anlage ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Anzeige TW-Erwärmung Großanlage

Mit der Probeentnahme und Untersuchung sind ein akkreditiertes und nach Trinkwasserverordnung gelistetes Labor zu beauftragen. 

 

Kontakt


Frau Pia Baumann

Gesundheitsamt / Hygiene
Hygienekontrolleurin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3109
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Herr Steffen Schubert

Gesundheitsamt / Hygiene
Hygienekontrolleur
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3103
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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