Digitales Feldblockkataster
Mit der Verordnung (EG) Nr.1593/2000 schrieb die Europäische Kommission die Einführung GIS-gestützter Informationssystemtechniken den Mitgliedstaaten vor. Seit 01.01.2005 ist das Flächenidentifizierungssystem anstelle des bisherigen alphanumerischen Katastersystems für die Flächennachweisführung im Rahmen des Antrages auf Agrarförderung in Brandenburg verbindliche Grundlage.
Bestandteile des Digitalen Katasters sind die folgenden Elemente:
Feldblock
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zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit dauerhaften Außengrenzen, die nach 5 Hauptbodennutzungsarten (Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Heiden und Teichen) unterteilt wird.
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kann einen oder mehrere Schläge (kleinste landwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheit) enthalten, die von einem oder mehreren Landwirten bewirtschaftet werden.
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dient als Bezugsgröße bei der Agrarantragstellung und ist als sogenannte Flächenreferenz unentbehrlich für die Gewährung von flächenbezogenen Förderprogrammen, wie zum Beispiel der Betriebsprämie.
Landschaftselement
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ist ein besonders zu erfassendes Landschaftsmerkmal, das sich innerhalb oder in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Feldblock befindet.
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Beispiele für häufig vorkommende Landschaftselemente sind Hecken, Feuchtgebiete, Feldgehölze, Baumreihen
Verschiedene Gebietskulissen
- Naturschutzgebiete (NSG)
- Landschaftsschutzgebiete (LSG)
- Wasserschutzgebiete (WSG)
- benachteiligte Gebiete
- Natura2000-Flächen
- Fördergebietsgrenzen
- Flächen für freiwillige Gewässerschutzleistungen (FGSL)
Bezugsquellen:
Das aktuelle Kataster wird im Rahmen des Antrages auf Agrarförderung über die dafür verwendete Programmsoftware (WebClient) zur Verfügung gestellt. Weitere Möglichkeiten zur Bereitstellung des Katasters sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu finden.