Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuständige Behörde:
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3145
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
Handlungsanweisung zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung (Stand 01.01.2021)
- Protokollnotiz 1/2022 zur Umsetzung der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
- Protokollnotiz 2/2022 (Ergänzung zur Protokollnotiz 1/2022) Ermittlung der Brennstoffmenge anhand eines durchschnittlichen Wärmebedarfs als Richtwerte für Brennstoffträger, welche nicht im bundesweiten Heizspiegel aufgeführt sind.
- Protokollnotiz 03/2022 zur “Handlungsanweisung zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII“
- Protokollnotiz 1/2023 zur ,,Handlungsanweisung zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII“ (gültig ab 1. Januar 2021)
Handlungsanweisung zur Gewährung der Erstausstattung für die Wohnung (Stand 01.05.2022)
Handlungsanweisung zur Gewährung der Erstausstattung für Bekleidung (Stand 01.08.2022)
Personenkreis
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Altersgrenze erreicht hat und seinen Lebensunterhalt nicht selbst aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Auch das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet.
Die Altersgrenze wird derzeit nach und nach angehoben.
Nicht leistungsberechtigt sind Personen, die Ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Umfang der Leistungen
- Regelsätze
- Zuschläge bei Mehrbedarf, z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehend, Krankheiten die eine besondere Ernährung erfordern, Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung) besitzen
- einmalige Beihilfen
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge für die Versorgung
- angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Renten und Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Miet- und Pachteinnahmen
- Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen
- Wertpapiere
- Bargeld
- Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
- PKW`s