Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (ÖPNV)
Laut Brandenburgischer Kommunalverfassung (BbgKVerf), gehört es gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. § 131, zur Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des ÖPNV-Gestzes des Landes Brandenburg, ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsfürsorge. Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Gemäß § 3 Abs. 3 des ÖPNVG des Landes Brandenburg ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH ist Eigengesellschaft des Landkreises Elbe-Elster. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) gemäß §§ 42 und 43 PBefG und des Schülerverkehrs. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Gestaltung des Liniennetzes bei weitgehender Einbeziehung des Schülerverkehrs in den allgemeinen Linienverkehr und der Bearbeitung eines Gesamtfahrplans auf der Basis der abgestimmten Bedienstandards.
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