Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Förderung der Bienenhaltung

Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung der Bienenhaltung einschließlich der Gewährung von Zuwendungen vom 30. April 2013.

Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg fördert der Landkreis Elbe-Elster insbesondere die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung seines Gebietes zum Wohle der Einwohner.

Ziel der Richtlinie:

Die Maßnahme soll die Wiederauffüllung der Bienenbestände im Landkreis zur Sicherung einer flächendeckenden Bienenhaltung unterstützen. Im Ökosystem der Kulturlandschaft stellt die Honigbiene ein unverzichtbares Bindeglied dar. Der massive Rückgang der Bienenbestände gefährdet das ökologische Gleichgewicht der Region.

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

Der Landkreis Elbe-Elster gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie jährliche Zuwendungen für die Behandlung gegen Varroose und für die Neuanschaffung von Bienenvölkern bei Neuimkern sowie bei Arbeitsgemeinschaften in einer Gesamthöhe von max. 5.000,- Euro.

Was ist zu beachten?

Zuwendungsberechtigt sind Imker mit ständiger Bienenhaltung und Wohnsitz im Landkreis Elbe-Elster.

Die Bienenvölker müssen beim zuständigen Fachamt im Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, gemeldet sein und ihr Bestand darf sich im Laufe des Kalenderjahres nicht verringern.

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist formgebunden beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster jährlich bis zum 31. Oktober zu stellen.

Unterlagen:

Bienenhaltung Richtlinie [PDF-Dokument: 35 kB]

Antrag Bienenhalterförderung [PDF-Dokument: 201 kB]

© 2024, Landkreis Elbe-Elster