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Agrarinvestitionsförderprogramm

Zuwendungen werden gewährt für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Diese sollen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und zur multifunktionalen Landwirtschaft beitragen und der Einkommensstabilisierung bzw. Schaffung neuer Erwerbsquellen dienen. Dabei sind die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform,

  • die grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten und
  • deren Geschäftstätigkeit zu mehr als 25 % der Umsatzerlöse darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen oder
  • die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Neben dem Nachweis beruflicher Fähigkeiten im Agrarbereich hat der Antragsteller, dessen Betriebsstätte im Land Brandenburg oder Berlin liegen muss, ein Investitionskonzept bzw. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Er verpflichtet sich außerdem zu einer ordnungsgemäßen Buchführung.

Innerhalb der Richtlinie werden unterschieden:

  1. Fördergrundsätze nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), zum Beispiel Umbau bzw. Errichtung von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen unter Berücksichtigung des Tier- und Umweltschutzes.

    Ausgeschlossen: Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft, Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden, Anbindehaltung

  2. Fördergrundsätze für ergänzende Landesmaßnahmen (nur zulässig, wenn eine Zuwendung nach 1. ausgeschlossen) in den Bereichen
    • Tierproduktion: Verbesserung der Hygienebedingungen und Gewährleistung des Gesundheitsschutzes
    • Gärtnerische Produktion: Einführung und Verbesserung umweltschonender Produktionsverfahren
    • Bewässerung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen
    • Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten

Ausgeschlossen: Gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, Eigenleistungen, Ersatzinvestitionen, Erwerb von Immobilien

Zuwendungshöhe

Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel 25 bis 35 % bis zu einem förderfähigen Investitionsvolumen von maximal 2 Mio. Euro. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten kann ein Zuschuss von 45 % gewährt werden.

Unterschreitet das förderfähige Investitionsvolumen den Betrag von 20.000 Euro gemäß Nr. 1 der Fördergrundsätze bzw. 15.000 Euro gemäß Nr. 2 der Fördergrundsätze, so ist eine Förderung nicht möglich.


Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu finden.

Investitionsbank Land Brandenburg

Sonstiges

Anmeldung eines Landwirtschaftsbetriebes [PDF-Dokument: 512 kB]
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