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Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten

Ziel ist die Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten, über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Welche Flächen sind förderfähig?

Förderfähig sind landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen, welche in der Gebietskulisse Natura 2000 (FFH- und SPA-Gebiete) liegen und auf denen umweltspezifische Nutzungseinschränkungen auf der Grundlage einer Rechtsverordnung gelten.

Wie sind diese Flächen zu beantragen?

Der Antrag hierfür ist formgebunden jährlich im Rahmen des Antrages auf Agrarförderung bis zum 15.05. des Antragsjahres bei der zuständigen Behörde einzureichen.

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