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Direktzahlungen

Die Agrarförderung dient der Sicherung des ländlichen Raumes und der Erzeugung von Nahrungsmitteln in der EU. Im Jahr 2023 wurde die Förderung erneuert. Mit der neuen Förderperiode wird der Fokus der Förderung weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirte liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur.

Zur Gewährleistung einer angemessenen Einkommensstützung spielen Direktzahlungen eine wesentliche Rolle für Landwirte. Direktzahlungen werden noch stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft. Voraussetzungen sind eine Mindestbetriebsgröße von einem Hektar sowie der „aktive Betriebsinhaber“.

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Die Direktzahlungen werden im Antrag auf Agrarförderung bis 15.05. des Antragsjahres bei der zuständigen Behörde beantragt.

Antragsprogramm für Brandenburg und Berlin

Die Antragstellung erfolgt geobasiert und elektronisch im Antragsprogramm WebClient. Neuantragstellende Personen müssen sich zu Beginn des Antragsverfahrens an das Landwirtschaftsamt wenden, um erfasst zu werden.

Sonstiges:

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zu finden.

Anmeldung eines Landwirtschaftsbetriebes [PDF-Dokument: 512 kB]

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