Freie Träger für Betreuung minderjähriger Flüchtlinge gesucht
Landkreis nimmt entsprechende Angebote entgegen
Der Bundesrat hat unlängst den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher gebilligt. Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet und tritt am 1. November in Kraft. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten. Danach wird das Land Brandenburg nach dem üblichen Schlüssel die in Brandenburg ankommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf die Landkreise verteilen. Nach Angaben der Amtsleiterin für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises, Marlis Eilitz, wird im kommenden Jahr mit rund 100 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Elbe-Elster gerechnet.
Der Landkreis sucht deshalb dringend anerkannte freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Betreuung dieser Flüchtlingskinder übernehmen. Entsprechende Gebäude können angeboten werden.
Interessenten können sich mit Anett Naumann unter Tel.: 03535-46-3529 oder per Mail anett.naumann@lkee.de in Verbindung setzen.