Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelte Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat gemäß des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung für den Bereich der Gemeinden des Landkreises Elbe-Elster Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftlich genutzte Flächen zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte liegen ab sofort bis einschließlich 24. März 2016 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kataster- und Vermessungsamt, Nordpromenade 4a in 04916 Herzberg sowie in den jeweiligen Stadt- bzw. Amtsverwaltungen (Abt. Liegenschaften) des Landkreises Elbe-Elster während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann das Recht hat, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Die Bodenrichtwerte sind zusätzlich auf der Internetseite www.boris-brandenburg.de für jedermann einzusehen.