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16.04.2020

Tierseuchenallgemeinverfügung vom Juni 2019 aufgehoben

Erreger der Amerikanischen Faulbrut bei Nachuntersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk der Gemarkung Hirschfeld nicht nachgewiesen

Bei der erfolgten Nachuntersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk der Gemarkung Hirschfeld mit den Fluren 20, 14 und 15 und den dazugehörigen Flurstücken wurde der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nicht nachgewiesen. Die Amerikanische Faulbrut gilt somit in diesem Gebiet als erloschen, und die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20. Juni 2019 wird aufgehoben. Die Bienenhaltungen im genannten Gebiet unterliegen somit ab sofort nicht mehr den Einschränkungen eines Sperrbezirkes.

Begründung:

Der Landkreis Elbe-Elster ist gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2001 (GVBl. I 2002 S.14), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5), die örtlich und sachlich zuständige Behörde.

Die im Juni 2019 klinisch erkrankten Bienenvölker sind vernichtet worden. Bei der im März 2020 erfolgten Nachuntersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk konnte der Erreger Paenibacillus larvae nicht mehr nachgewiesen werden, auch Hinweis auf klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut wurden nicht festgestellt.

Nach § 12 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert am 17. April 2014 (BGBl. I S.388, 391) sind die angeordneten Schutzmaßnahmen aufzuheben, wenn die Amerikanische Faulbrut erloschen ist. Die Voraussetzungen, nach denen die Amerikanische Faulbrut gemäß § 12 Abs. 2 der Bienenseuchenverordnung als erloschen gilt, sind vollständig erfüllt.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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