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07.12.2021

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Grundstückseigentümer haben die Errichtung und Unterhaltung eines ASP-Zaunes einschließlich der erforderlichen Betretungen und Befahrungen zu dulden, solange eine Restriktionszone für die Gemeinde Großthiemig besteht

Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Danach kann das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zusätzlich für die Sperrzone I (vormals Pufferzone) entlang der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen im Bereich der Gemeinde Großthiemig, Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere durch Errichtung eines Zaunes, ergreifen. Aus diesem Grunde wird folgendes verfügt:

Soweit dies zur Errichtung eines Sperrzaunes in der Sperrzone I (Gemeinde Großthiemig) entlang der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen erforderlich ist, haben die Grundstückseigentümer die Errichtung und Unterhaltung des ASP-Zaunes einschließlich der erforderlichen Betretungen und Befahrungen zu dulden, solange eine Restriktionszone für die Gemeinde Großthiemig besteht.
Die sofortige Vollziehung dieser Tierseuchenallgemeinverfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits kraft Gesetz gilt.
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung wird hier und im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Der vollständige Inhalt der Tierseuchenallgemeinverfügung kann auch zu den Geschäftszeiten des Landkreises Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung u. Landwirtschaft, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg eingesehen werden.

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Herr Torsten Hoffgaard

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