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LKEE Verwaltung Herzberg

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Lebensmittelüberwachung

Ziel ist, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu schützen. 

In diesem Rahmen werden im Landkreis alle Betriebe die Lebensmittel erzeugen, herstellen, verarbeiten und / oder in den Verkehr bringen, überwacht. Das sind u.a. große Produktionsbetriebe, handwerkliche Fleischereien und Bäckereien, der Groß- und Einzelhandel, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Erzeuger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel wie Milcherzeuger und Teichwirtschaften. Aber auch öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Messen und Vereinsfeste unterliegen der amtlichen Überwachung.

Den Lebensmitteln gleichgestellt sind Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Bedarfs, mit denen der menschliche Körper in Berührung kommt z.B. Kleidung, Geschirr, Spielwaren), Kosmetika und Tabakerzeugnisse. Die Einhaltung verschiedenster europäischer Normen und nationaler Regelungen wie dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden u.a. durch Kontrollen und Probenahmen überprüft. Des Weiteren werden Beschwerden von Verbrauchern zu Lebensmitteln oder hygienischen Missständen bearbeitet, Stellungnahmen zu Bauvorhaben erarbeitet und Lebensmittelunternehmer zur Umsetzung hygienerechtlicher Anforderungen beraten. 

Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetriebe sind nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. 

Zum Verbraucherschutz gehören weiterhin diese Fachbereiche:

Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Merkblatt private Lebensmittel bei Volks- und Vereinsfesten

Merkblatt Mitbringen von Speisen in Kita und Schule

Merkblatt Auflagen für Marktfestsetzung

Kenntlichmachung Zusatzstoffe

Merkblatt Honigkennzeichnung für Imker

Merkblatt Volksfeste

Welcher Lebensmittelkontrolleur ist zuständig? - Karte

Welcher Lebensmittelkontrolleur ist zuständig? - Liste

Was macht der Lebensmittelkontrolleur?

Ekelalarm... so bitte nicht

Kurioses aus der Überwachung

Beschwerden über Lebensmittelbetriebe oder konkrete Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände können Sie hier einreichen.

 

Kontakt


Frau Ulrike Lock

amtliche Tierärztin
Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2681
Fax: 03535 46-2687
E-Mail: Veterinaeramt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Monntag
07:00 bis 16:00

Dienstag
07:00 bis 17:00

Mittwoch
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Donnerstag
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