Lebensmittelüberwachung
Ziel ist, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu schützen.
In diesem Rahmen werden im Landkreis alle Betriebe die Lebensmittel erzeugen, herstellen, verarbeiten und / oder in den Verkehr bringen, überwacht. Das sind u.a. große Produktionsbetriebe, handwerkliche Fleischereien und Bäckereien, der Groß- und Einzelhandel, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Erzeuger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel wie Milcherzeuger und Teichwirtschaften. Aber auch öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Messen und Vereinsfeste unterliegen der amtlichen Überwachung.
Den Lebensmitteln gleichgestellt sind Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Bedarfs, mit denen der menschliche Körper in Berührung kommt z.B. Kleidung, Geschirr, Spielwaren), Kosmetika und Tabakerzeugnisse. Die Einhaltung verschiedenster europäischer Normen und nationaler Regelungen wie dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden u.a. durch Kontrollen und Probenahmen überprüft. Des Weiteren werden Beschwerden von Verbrauchern zu Lebensmitteln oder hygienischen Missständen bearbeitet, Stellungnahmen zu Bauvorhaben erarbeitet und Lebensmittelunternehmer zur Umsetzung hygienerechtlicher Anforderungen beraten.
Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetriebe sind nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden.
Zum Verbraucherschutz gehören weiterhin diese Fachbereiche:
Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Merkblatt private Lebensmittel bei Volks- und Vereinsfesten
Merkblatt Mitbringen von Speisen in Kita und Schule
Merkblatt Auflagen für Marktfestsetzung
Merkblatt Honigkennzeichnung für Imker
Welcher Lebensmittelkontrolleur ist zuständig? - Karte
Welcher Lebensmittelkontrolleur ist zuständig? - Liste