Ordnungsamt
Der gesetzlichen Norm entsprechend werden diese Aufgaben in der Regel von den Ämtern / Städten / Gemeinden wahrgenommen (z.B.: Melderecht, Pass- und Personalausweisrecht, allgemeines Gefahrenabwehrrecht etc.)
Bei Fragen zu diesen Aufgaben wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Fachbereiche im Ordnungsamt
Das Ordnungsamt untergliedert sich in zwei Fachbereiche: