Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst
Aufgaben
Der amtsärztliche Dienst erstellt:
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Gutachten nach dem Beamtenrecht (Einstellungsuntersuchungen, Untersuchung auf Dienstfähigkeit),
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Gutachten nach Beihilferecht (Notwendigkeit von Sanatoriumsbehandlungen und speziellen Therapieverfahren) meist im Auftrag des Dienstherrn des Beamten,
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Bescheinigungen zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit,
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Bescheinigungen der Notwendigkeit einer privaten Kur (für das Finanzamt),
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verkehrsmedizinische Gutachten (Eignungsuntersuchung Klasse C/D und besondere Gutachten im Auftrag des Straßenverkehrsamtes)
Verwaltungsintern erfolgt die Erstellung von Gutachten für das Sozialamt, das Jugendamt und die Ausländerbehörde.
Im vertrauensärztlichen Dienst werden Gutachten (z. B. zur Beurteilung gesundheitlicher Leistungseinschränkungen) im Auftrag von Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes erbracht.
Im Rahmen des Infektionsschutzes erfolgt
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die Ausstellung von internationalen Impfausweisen,
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die Belehrung nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz mit Ausstellen des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (früher Gesundheitszeugnisse),
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die Durchführung von Laboruntersuchungen (anonymer und nichtanaonymer AIDS-Test, Tuberkulintest, Titerbestimmnug zur Feststellung des Impfschutzes bzw. zum Nachweis durchgemachter Infektionskrankheiten)
- die anonyme und kostenlose Beratung zum Thema HIV & AIDS