Infektionsschutz
Aufgaben
Infektionskrankheiten stellen aufgrund ihres Seuchenchararakter eine Gefahr für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung dar.
Der Schutz vor übertragbaren Krankheiten gehört deshalb zu den ältesten und wichtigsten Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Häufigkeit und Schwere von Infektionskrankheiten haben aufgrund der fundamentalen medizinischen Fortschritte während der letzten 100 Jahre in den industrialisierten Ländern stark abgenommen, rückten jedoch in den vergangenen Jahren wieder mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Die Notwendigkeit der sorgfältigen Beobachtung von Infektionskrankheiten ist einerseits Voraussetzung für schnelles Handeln der Gesundheitsämter, andererseits Grundlage für die Erarbeitung von Präventionsstrategien (Seuchenalarmplan, Influenzapandemieplan).
Grundlage für die Erfassung von Infektionskrankheiten in Deutschland bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Bei Auftreten von Infektionskrankheiten werden deshalb entsprechende Ermittlungen durchgeführt und notwendige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung nach dem IfSG angeordnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rki.de (Infektionskrankheiten von A-Z), unter http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/.