Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aufgaben
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt regelmäßig ärztliche Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch.
Dadurch sollen:
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Entwicklungsstörungen,
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Behinderungen oder
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Krankheiten
frühzeitig erkannt und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden
Weitere Aufgaben:
- Untersuchungen in den Kindertagesstätten,
- Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat,
- Einschulungsuntersuchungen,
- Schulquereinsteiger,
- Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Schulentlassuntersuchung,
- Gutachten für sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. Lern- oder Körperbehinderung),
- Gewährung auf Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII und KJHG,
- Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung oder Integration